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Ortsplanungsrevision
Dornach

 

Öffentliche Publikation
Frist: 27.01. - 25.02.2025

Schriftliche Einsprachen bitte an:

Gemeindeverwaltung Dornach
Ortsplanungsrevision

Hauptstrasse 33

4143 Dornach

Alle Dokumente sind über die nachstehenden Hyperlink's verfügbar:

Unterlagen Ortsplanungsrevision (zur Genehmigung)

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Grund

Gemäss § 10 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) müssen die Ortsplanungen der Einwohnergemeinden normalerweise alle 10 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Darüber hinaus forderte § 70 der kantonalen Bauverordnung (KBV) von den Gemeinden eine Anpassung ihrer Zonenpläne und Reglemente an das neue kantonale Recht bis 2023.

 

Der Bauzonenplan, der Gesamtplan (neu, zuvor in den Bauzonenplan integriert), die Erschliessungspläne, der Lärmempfindlichkeitsstufenplan und das Zonenreglement gehören zu den verschiedenen bestehenden Planwerken und Dokumenten, die in Dornach zur Ortsplanungsrevision herangezogen werden.

 

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, beauftragte der Gemeinderat von Dornach im Mai 2018 ein Planungsteam aus BSB + Partner, SUR Schneider AG (zur Quartieranalyse) und Kontextplan (zur Verkehrsplanung), die Ortsplanungsrevision durchzuführen.

 

Räumliches Leitbild 

Im Zuge der Überarbeitung wurde zunächst das Räumliche Leitbild (RLB) erstellt, in dem die gewünschte Entwicklung der Gemeinde für die kommenden 20 Jahre dargestellt wurde. Eine enge Einbindung der Bevölkerung in den Prozess führte zu einer aktiven Teilnahme an der Erarbeitung. Am 13. Juni 2018 verabschiedete die Gemeindeversammlung mit grosser Mehrheit das RLB, das die wichtigsten Richtlinien für die künftige Entwicklung enthält. Danach wurden diese Prinzipien im Zuge der Ortsplanungsrevision umgesetzt. Die detaillierte Bearbeitung der im Leitbild festgelegten Schlüsselräume war ein besonderer Schwerpunkt.

 

Kantonale Vorprüfung und Mitwirkungsverfahren

Das erste Dossier der Ortsplanungsrevision wurde vom Gemeinderat am 19. April 2021 verabschiedet und am 06. Mai 2021 zur kantonalen Vorprüfung vorgelegt. Am 30. August 2022 fanden im Amt für Raumplanung Gespräche mit Vertretern der Gemeinde und des Kantons statt und der endgültige Vorprüfungsbericht wurde am 27. September 2022 an die Gemeinde übermittelt. Am 28. März 2023, nachdem das Dossier überarbeitet worden war, fand ein weiteres Treffen mit dem Amt für Raumplanung statt, um das überarbeitete Material vor der öffentlichen Beteiligung zu diskutieren.

 

Die öffentliche Mitwirkung fand anschliessend vom 12.06.2023 bis am 30.09.2023 statt. Während dieser Zeit hatte die Bevölkerung zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren und einzubringen. Am 13.06.2023 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt und es bestand die Möglichkeit, an fünf Sprechstunden teilzunehmen (27. und 28. Juni, 4. und 20. Juli und 22. August).

 

Das Dossier für die öffentliche Mitwirkung wurde dem Kanton, konkret dem Amt für Raumplanung, zur zweiten kantonalen Vorprüfung eingereicht. Mit dem Vorprüfungsbericht vom 12. Juni 2024 haben die kantonalen Fachstellen ein zweites Mal Stellung zur Ortsplanungsrevision Dornach bezogen. Dem 2. Vorprüfungsbericht des Kantons ist das folgende Fazit zu entnehmen: «Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass viele unserer Bemerkungen und Empfehlungen aus dem 1. Vorprüfungsbericht übernommen und umgesetzt wurden. Der vorliegende Prüfbericht enthält neben einigen Aspekten, die wir zur erneuten Abwägung vorschlagen noch wenige formelle / redaktionelle Anpassungen. Wir bitten Sie, diese zu prüfen. Falls aus der Mitwirkung Anpassungen hervorgehen, die eine Überprüfung der kantonalen Fachstellen erfordern, so stehen wir dafür gerne zur Verfügung. Danach kann Ortsplanungsrevision öffentlich aufgelegt werden.»

 

Mitwirkungsbericht

Im Rahmen der Mitwirkung haben 272 Mitwirkende ihre Stellungnahme übermittelt. Gesamthaft sind 533 Begehren eingegangen, wobei die Begehren sich zum Teil entsprechen.

 

Neben Einzelpersonen aus der Bevölkerung haben verschiedene Gruppierungen (Interessensgemeinschaften, Verwaltung, Politik) an der Mitwirkung teilgenommen. Die Anzahl Rückmeldungen sind je nach Thema sehr unterschiedlich und lassen sich wie folgt einteilen:

  • Rund ein Viertel der Begehren betreffen das Gebiet Gigersloch.

  • Rund ein Drittel der Begehren betreffen den Bauzonenplan.

  • Ein weiterer Drittel der Begehren betrifft die Erschliessungspläne.

  • Fast die Hälfte aller Beiträge betreffen das Zonenreglement.

  • Der Gesamtplan ist nur Gegenstand von drei Begehren.

 

  • Die ursprünglich als Teilzonenplanänderung aufgegleiste Umzonung im Bereich des Spitals wurde in das Verfahren zurück integriert; die im Rahmen der Mitwirkung für die Teilzonenplanrevision eingegangenen Beiträge wurden im Rahmen der vorliegenden Revision bearbeitet und beantwortet.

 

In Umsetzung der anlässlich der Mitwirkungsveranstaltungen kommunizierten Intention des Gemeinderats, das Mitwirkungsverfahren ernst zu nehmen und die Beiträge allesamt inhaltlich zu diskutieren, hat die Ortsplanungskommission während mehreren Sitzungen die Mitwirkungseingaben sowie die Aspekte aus der kantonalen Vorprüfung bearbeitet und dem Gemeinderat Vorschläge zur Anpassung der Unterlagen der Ortsplanungsrevision unterbreitet. Der Gemeinderat hat sich an mehreren Klausuren mit der Ortsplanungsrevision und den Mitwirkungseingaben auseinandergesetzt. Mehr als die Hälfte aller Beiträge haben zu Anpassungen an den Nutzungsplänen bzw. am Zonenreglement geführt.

 

Dabei wurden folgende grössere Änderungen vorgenommen:

  • Überarbeitung und Straffung des Zonenreglements

  • Starke Reduktion der Umzonung auf der Parzelle GB Dornach 625 (unterhalb Friedhof)

  • Reduktion der Aufzonung des Gebiets Brühl auf W3 (vorher: W4)

  • Einführung einer Gastronomiezone in Zusammenhang mit der ÖBA-Zone

  • Einführung einer Pflanzplatzzone

  • Anpassung des Vernetzungskorridors

  • Anpassungen von Zweck / Nutzung in den Wohnzonen

  • Anpassung der Überbauungsziffer (Erhöhung) und der Grünflächenziffer (Reduktion) in den Wohnzonen

  • Anpassungen betreffend einzelner Gebäude mit Schutzstatus

  • Anpassung der Hofstattzone (Reduktion der ausgezonten Flächen)

  • Anpassung der Wegrechte auf Privatparzellen für öffentliche Fusswege

 

Der Gemeinderat entscheidet am 20.01.2025 über die Genehmigung des Mitwirkungsberichts. Alle Mitwirkenden werden danach schriftlich über ihre Mitwirkungsnummer und den Zeitpunkt der öffentlichen Auflage orientiert (vgl. weiter unten).

 

Verabschiedung Ortsplanungsrevision

Der Gemeinderat Dornach erachtet die Planung als sinnvoll, rechtmässig und zweckmässig. Die Gemeinde Dornach verfolgt mit der vorliegenden Planung den bisher eingeschlagenen Weg des haushälterischen Umgangs mit dem Boden weiter. Dies manifestiert sich nicht nur in der Abnahme der Bauzone resp. des Siedlungsgebietes und damit im Sichern der für Dornach wertvollen Grün- und Freiräume. Auch durch die sorgfältige Abwägung der verträglichen Verdichtung und Entwicklung an den erwünschten und planerisch sinnvollen Orten wird die gezielte Weiterentwicklung der Gemeinde sichergestellt. Gleichzeitig wird der Schutz der bestehenden und wertvollen Grünräume innerhalb des Siedlungsgebiets gestärkt. Mit der Reduktion der Umzonung Friedhof/Brühl (GB 625) wird ausdrücklich die Bedeutung einer grösseren Grünfläche im Siedlungsgebiet anerkannt und die heute bestehende Weite des Friedhofs als Ort der Ruhe und der Besinnung wird gesichert.

 

Die Qualitäten der Gemeinde Dornach werden mit der vorliegenden Ortsplanung gesichert und gestärkt. Die intensive Bearbeitung der Schlüsselräume entspricht den im Räumlichen Leitbild «Dornach 2040» eingeschlagenen Stossrichtungen und führt die im Leitbild festgelegte Strategie zur Umsetzung.

 

Zonenreglement

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde das Zonenreglement gesamthaft überprüft und angepasst bzw. aktualisiert. Als wichtigste Anpassungen im Zonenreglement sind insbesondere zu nennen:

 

  • Aktualisierung: Die bestehenden Bestimmungen und Vorschriften wurden unter Berücksichtigung neuer Anforderungen und gesetzlicher Bestimmungen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

  • Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen: Das Zonenreglement wurde gesamthaft auf die harmonisierten Baubegriffe und Messweisen angepasst. Es gilt neu gesamthaft die Überbauungsziffer ÜZ (anstelle der Ausnützungsziffer AZ, welche in der neuen KBV so nicht mehr enthalten ist).

  • Allgemeine Bestimmungen: Das Zonenreglement wurde mit allgemeinen Bestimmungen ergänzt: Massgebende Grundlagen / Anwendungsbereich; Zuständige Behörden / Beschwerden / Wider-handlungen; Besitzstandgarantie; Gestaltung / Gestaltungsplan und Gestaltungsplanpflicht; Nutzungsboni ohne Gestaltungsplan; Gestaltungsbeirat; Überbauungsziffer; Grünflächen; Nachhaltigkeit; Energie; Sexgewerbe; Mobilfunksendeanlagen; Umwelt.

  • Die Zonenvorschriften wurden auf die Zonierung gemäss Bauzonen- und Gesamtplan angepasst. Jeder Genehmigungsinhalt aus der Nutzungsplanung findet im Reglement eine Vorschrift.

  • Folgende Bauzonen werden neu beschrieben: Wohnzone 3-geschossig, Wohnzone 4-geschossig; Wohnzone 5-geschossig; Wohnzone Kern; Zone für Hohe Bauten; Zentrumszone Dornachbrugg; Zone für Bauten und Anlagen Goetheanum II.

  • Neu als eingeschränkte Bauzone sind die Grünzone, die Birsparkzone, die Hofstattzone und die Uferschutzzone innerhalb Bauzone beschrieben

  • Neue überlagernde Nutzungen: Ensembleschutzzone, Gestaltung Strassenraum, Vernetzungskorridor, Uferschutzzone ausserhalb Bauzone und die Landschaftsschutzzone

  • Energie und Nachhaltigkeit erhält einen eigenen Paragraphen inkl. Beschrieb im Anhang

  • Weitere Gebiete: Das Zonenreglement wird ergänzt mit Vorschriften betreffend die Naturgefahren, schadstoffbelastete Böden, geschützte Naturobjekte, Kulturobjekte

 

Bauzonenplan

In dem zur öffentlichen Auflage vorliegenden Bauzonenplan werden die entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Siedlungsgebietes abgebildet.

 

Die folgende Auflistung gibt die wichtigsten Änderungen im Bauzonenplan wieder. Diese sind auch auf dem Änderungsplan (Plan der Änderungen) aufgeführt.

  • Bestehende Zonierung: Die bestehende Zonierung wurde gesamthaft überprüft und auf die amtliche Vermessung (heutige Parzellierung nach der neuen Landesvermessung LV95) angepasst. Dies hat zu minimalen Anpassungen geführt (Arrondierungen).

  • Neue Zonen: Die Zonenzuteilung wurde gesamthaft auf der Basis der tatsächlich bebauten Situation, der Quartieranalyse sowie den im Räumlichen Leitbild vorgegebenen Stossrichtungen der Entwicklung überprüft und überarbeitet. Es wurden einige Zonen aufgehoben (Einfamilienhauszone, Kernzone 2, Gewerbezone mit Wohnen, Industriezone) und diverse neue geschaffen.

  • Die vertieften Bearbeitungen der Schlüsselräume wurde parzellenscharf umgesetzt.

  • Um-, Auf- und Aus- und Einzonungen: Es wurden diverse Parzellen oder Gebiete um- oder aufgezont. In zwei Bereichen wird eine Auszonung vorgenommen und im Osten der Gemeinde wird das Gebiet um das heutige Schützenhaus eingezont. Ergänzungen zu Aus- und Einzonung sind in Anhang XII zu finden.

  • Die bestehenden Reservezonen wurden beide wieder der Landwirtschaftszone zugewiesen. Nach der Ortsplanungsrevision gibt es keine Reservezone mehr in Dornach.

  • Der Ortsbildschutzperimeter in Oberdornach und Dornachbrugg wurde überprüft und angepasst. Neu gibt es eine überlagernde Ensembleschutzzone, die Schutzzone Goetheanum wurde beibehalten.

  • In den Ortskernen Oberdornach und Dornachbrugg gibt es neu eine überlagernde Bestimmung zur Gestaltung des Strassenraums.

  • Die Gebäude mit kommunalem Status «erhaltenswert» und «schützenswert» sowie die kantonal geschützten Objekte wurden überprüft und angepasst.

  • Die Gestaltungspläne wurden gesamthaft überprüft und teilweise aufgehoben. Von der aktuell rechtskräftigen generellen Gestaltungsplanpflicht in mehreren Zonen (I, G1, G2, K1) wird abgesehen; neu gilt eine generelle Gestaltungsplanpflicht nur in der Zone für Hohe Bauten eine generelle Gestaltungsplanpflicht. Weitere Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht sind direkt auf dem Bauzonenplan ersichtlich.

  • Ein Gestaltungsbeirat wird eingesetzt und seine Zuständigkeiten zonenspezifisch festgelegt.

  • Die bestehenden Lärmempfindlichkeitsstufen wurden überprüft, bestehende Aufstufungen (durch Vorbelastung der Strasse) wurden übernommen resp. an die neue Nutzung angepasst. Sie werden neu aus Gründen der Lesbarkeit in einem separaten Lärmempfindlichkeitsplan abgebildet und sind nicht mehr in der Darstellung des Bauzonenplans integriert.

  • Weiter wurde die Aussichtsschutzzone aktualisiert, Einzelbäume überprüft und aktualisiert, der Gewässerraum innerhalb der Bauzone wo möglich mit einer Uferschutzzone gesichert, die diversen Grünzonen zu einer einheitlichen Grünzone zusammengefasst.

  • Ergänzende Hinweise: der Bauzonenplan wird mit Hinweisen zum Lärm, zu den belasteten Standorten / Altlasten, den schadstoffbelasteten Böden sowie den Naturgefahren ergänzt. Auf die Darstellung der belasteten Standorte / Altlasten sowie der schadstoffbelasteten Böden wird entsprechend verzichtet und stattdessen auf die kantonalen Kataster und Verzeichnisse verwiesen.

  • Diverse vollständig realisierte Gestaltungspläne werden aufgehoben.

 

Bei Umzonungen, aus welchen eine relevante Wertsteigerung hervorgeht, wird eine Mehrwertabgabe gemäss Planungsausgleichreglement der Gemeinde Dornach fällig. Die Höhe der Abschöpfung wird nach der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision festgelegt und mit der Grundeigentümerschaft besprochen.

 

Betreffend Naturgefahren wurde durch die Geotest AG eine Gefahrenkarte Steinschlag erarbeitet (vgl. Naturgefahrenplan und Gefahrenkarte Sturz). Der Bericht kommt zu folgendem Fazit: «Die Beurteilung des Naturgefahrenprozesses Sturz im Untersuchungs- und Abklärungsperimeters hat ergeben, dass im Grossen und Ganzen die Schutzziele für die geplante Bauzone eingehalten werden.».

 

Die Erschliessungspläne regeln die Erschliessung der Bauzone und legen die Strassenkategorie sowie die Baulinien fest. Die bestehenden kommunalen Erschliessungspläne wurden eingehend überprüft und an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Ein wichtiges Anliegen der Ortsplanungsrevision war das Schliessen von Netzlücken im Fuss- und Velowegnetz. Dies wird mit der Zuweisung von zahlreichen Fusswegen ins öffentliche Netz erreicht.

 

Zudem wurde die Wälder gemäss amtlicher Vermessung sowie Darstellung der grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Waldfeststellungen aus der letzten Ortsplanungsrevision als kantonalen Genehmigungsinhalt in die Erschliessungspläne übernommen.

 

Auflage Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungskommission ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Planung die Basis für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung der Gemeinde gelegt wird und empfiehlt die öffentliche Auflage.

 

Für die Dauer der Auflage kommt für die Bauverwaltung nun eine Phase, die mit verschiedenen Herausforderungen verbunden ist. Grundsätzlich müssen ab Auflage bis Rechtskraft Baugesuche sowohl der alten, wie auch der neuen Ordnung entsprechen. Damit dies auch für jene Gebiete möglich ist, in denen der Beizug des Gestaltungsbeirats erforderlich ist, wird die Bauverwaltung dem Gemeinderat an der Sitzung vom 27.01.2025 einen Antrag auf Wahl dieses Gremiums stellen.

 

Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht am 20.01.2025 genehmigt. Alle Mitwirkenden werden schriftlich über ihre Mitwirkungsnummer und den Zeitpunkt der öffentlichen Auflage orientiert. Auch hat der Gemeinderat die Ortsplanrevision gemäss den Beilagen zur öffentlichen Auflage vom 27.01.2025 bis 25.02.2025 verabschiedet.

 

Die Bauverwaltung, die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat

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